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Romanischer Keller von annähernd quadratischem Grundriss mit zwei Tonnengewölben, Stichkappen über hochsitzenden Fensterschlitzen, einer vermauerten Rundbogentür. In der Mitte achtkantige, zusammengesetzte Steinsäule mit achtkantiger Basis auf runder Platte-, oben kapitellartige Platte als Übergang vom Acht- zum Viereck. Der Stumpf einer gleichen Säule im Keller des viereckigen Burgturmes; wohl 11. Jahrhundert. Möglicherweise ehemals ebenerdige Halle eines ottonischen Pfortenhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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