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Schlichtes giebelständiges Wohnhaus zwischen Einmündung der Steingasse und der Freifläche bis Fahrgasse 8, so dass das Gebäude durch die dreiseitige Freistellung städtebaulich besonders zur Wirkung kommt. Das einfache Fachwerk ohne Zierrat ist regelmäßig und weitgehend ungestört, die Schwelle schwach profiliert, Entstehung um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |