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Ring von Gartenparzellen mit teilweise erhaltener landwirtschaftlicher Nutzung, im Verlauf der ehemaligen Befestigung durch Gebück, Wall und Graben um den Ortskern mit der Flurbezeichnung „Die Dorfgärten“. Die geschlossene Ovalform wird außer von einigen Straßen nur im Norden durch neuere Bebauung unterbrochen. Die etwa gleich tiefen Parzellen werden nach außen begrenzt durch einen begleitenden Fußweg. Einzige in dieser Form erhaltene Grünzone im Kreis als optisch erlebbarer Bestandteil des historischen Dorfgrundrisses.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |