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Kleines Steinkreuz aus Rotliegendem mit leicht keilförmigen Armen, einer davon größtenteils abgebrochen. Auf dem Kopf und den Armen je eine Vertiefung, sog. Näpfchen, zur Aufnahme von Kerzen oder Befüllung mit Fett oder Oel zur Gestaltung eines "ewigen Lichts". Als Sühnekreuz des 13.-16. Jahrhunderts seltenes Rechtsdenkmal mit geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |