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Weitgehend vollständiges Beispiel des konstruktiven Haustyps um 1800 mit solidem, regelmäßigem Fachwerk, noch mit geringem Geschossüberstand und abgerundeten Füllhölzern sowie zusätzlichen senkrechten Hölzern in den Brüstungsfeldern der Fenster. Als giebelständiges Wohnhaus einer ehemaligen Hakenhofreite ist das Gebäude der einzige intakte Vertreter dieser am, Ort ursprünglich vorherrschenden Bauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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