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Traufständiges Wohnhaus, mit beidseitigem Krüppelwalm und geradem, rein konstruktivem Fachwerk des beginnenden 19. Jahrhunderts. Die Straßenfassade mit Mitteleingang ist sowohl in Fensteranordnung wie auch Fachwerkaufteilung völlig symmetrisch ausgebildet. Die Giebelwände im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert. Zusammen mit Nachbarhaus Nr. 3 die einzig erhaltene Fachwerkgruppe des Ortes und bestimmend für das Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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