Ehemaliges Jagdschloß von 1667 im Tiergarten bei Götzenheim
Gartenpavillon mit Balustrade Försterei
Schloß Philippseich, evangelische Kirche
Luftbild aus: Landkreis Offenbach, 1960
Schloß Philippseich, evangelische Kirche
Schloß Philippseich, Hauptbau
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Götzenhain
  • Gesamtanlage
Schloss Philippseich

Philippseicher Straße

3-9 (teilweise KD)

Auf dem Gelände eines 1662 von Graf Johann Ludwig von Isenburg-Offenbach angelegten Tiergartens wurde 1666-67 ein heute nicht mehr erhaltenes Jagdschloss als zweigeschossiger Holzbau mit Ecktürmchen und umlaufenden offenen Lauben errichtet. Graf Johann Philipp (1685-1718) baute es zur selbständigen Siedlung „Philippsdorf" aus, seit Mitte des 18. Jahrhunderts „Philippseich". Das Schloss wurde nach seinem Tod bis 1920 Sitz der Paragiallinie Isenburg-Philippseich. Zur Gesamtanlage gehören neben neueren unbedeutenderen Gebäuden folgende Kulturdenkmäler:

Die evangelische Kirche, erbaut Anfang des 18. Jahrhunderts (älteste Glocke 1704), seit 1767 Pfarrkirche der reformierten Gemeinde Philippseich, ein schlichter Saalbau mit Turmvorbau, innen Grabmäler des Grafen Wilhelm Moritz von Ysenburg-Büdingen und seiner beiden Gemahlinnen, 1744 von Johann Daniel Schnorr;

der „Grüne Bau", als kleines Jagdschloss 1699-1700 für Graf Johann Philipp errichteter einfacher Putzbau mit Krüppelwalmdach, später Orangerie, heute zu Wohnzwecken ausgebaut;

die Försterei, ein eingeschossiger Barockbau mit Krüppelwalmdach von 1782;

das ehemalige Schloss, erbaut unter Graf Heinrich Ferdinand 1794-1800, ein langgestrecktes verputztes Gebäude, 13-achsig mit Mansarddach, ein Obergeschoss-Saal mit stuckierten Wandfüllungen. Der anglisierte Park des frühen 18. Jahrhunderts in der Achse von Schloss und Kirche ist gegen die tiefer gelegenen ehemaligen Teichgräben durch eine Balustrade mit drei steinernen Lauben begrenzt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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