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Das giebelständige Wohnhaus entspricht dem konstruktiven Typ um 1800 mit regelmäßigem schachbrettartigem Fachwerk, hier mit geringem Überstand und Füllhölzern an Giebel- und Hofseite; charakteristisch auch Krüppelwalm und Proportionierung. Am Knick der Straße Am alten Rathaus bildet das Haus in städtebaulich wichtiger Position den Anfang einer Reihe ähnlicher Bauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Baum |