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Traufständiges Wohnhaus mit überbauter Hofeinfahrt, das einfache konstruktive Fachwerk auf Hausteinsockel und massiven Seitenwänden ohne Überstand. Der um 1800 entstandene Bau war zeitweilig Schule, später Rathaus. Die lange Traufwand ist ein bildbestimmendes Element in der Reihe der Fachwerkbauten in der leicht geschwungenen Straße und daher aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |