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Giebelständiges Wohnhaus mit wohlerhaltenem Fachwerk über Hausteinsockel, erbaut um die Mitte des 18. Jahrhunderts. In Obergeschoss und Giebel mannähnliche Verstrebungsfiguren und im Gegensatz dazu relativ dünn dimensionierte Brüstungsstreben und Andreaskreuze. Ein neuer seitlicher Anbau beeinträchtigt die Erscheinung, nicht jedoch die städtebauliche Wirkung für das Ensemble Am alten Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |