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Giebelständiges Wohnhaus, vollständig verputzt, die Traufwand teilweise massiv ersetzt. Der Zustand der Giebelwand mit originaler Fensteranordnung und zweifachem leichten Überstand lässt auf intaktes Fachwerk des 18. Jahrhunderts (1740?) entsprechend der historischen Aufnahme schließen; damit fügt sich das Haus in das Ensemble Am alten Rathaus ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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