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Großvolumiges traufständiges Haus mit geradem, konstruktivem Fachwerk, erbaut Mitte des 19. Jhs.; gestalterische Details sind das profilierte, giebelseitig um die Ecke gezogene Dachgesims und der Zahnschnittfries im Giebeldreieck. Das Gasthaus rundet das historische Ensemble von Kirche und Mainzer Straße 2 in der Ortsmitte ab. Im Gewölbekeller Schlußstein mit Inschrift J-G-Z 27.April 1852 (Johann Georg Zimmer). Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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