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Steinkreuz aus Rotliegendem mit gerundeten Armen, Kopf und Kanten. Der Standort ist nordwestlich des Ortes nahe dem Treffpunkt zweier alter Verkehrswege, des alten Götzenhainer Weges und der Rheinstraße, hinter dem Schallschutzwall. Das Kreuz gehörte früher zu einer Gruppe von drei Sühnekreuzen und einem Bildstock, die heute verschwunden sind; Vertreter der immer seltener werdenden Rechtsdenkmale des 13.-16. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |