Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges Wohnhaus in Ecklage neben der Kirche, ehemaliger Gasthof zur Linde. Die Giebelfront relativ aufwendig mit Zierfachwerk: Feuerböcke mit Schnitzerei, Andreaskreuze, Eckpfosten mit Taumotiv und Schnecken. Das Obergeschoss allseitig vorkragend. Im Giebelrähm die Inschrift: ANNO 1671 DEN 8TEN MAY BAUT HENRICH GROH INWOHNER UND GERICHTSCHOFF ALLHIER. Traufseitig noch schwach ein eingeritztes, zugekittetes Hakenkreuz erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |