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Extrem schmales, giebelständiges Fachwerkhaus, eingeschossig mit Kniestock, einseitig an die Begrenzungsmauer zum Nachbargrundstück angebaut. Rückwärtig anschließende Nebengebäude sind durch Neubau ersetzt, das Fachwerk um 1800 weitgehend intakt. Das Haus stellt eine Sonderform des eingeschossigen Hoftyps dar, ein in Verbindung mit der sehr schmalen Parzelle und der minimierten Kniestockbauweise ausgefallenes und seltenes Beispiel, das außerdem das Bild der Alberusstraße vervollständigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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