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Überdurchschnittlich aufwendiger Bau auf relativ großer Grundstücksfläche, von der früheren Einfriedung zwei kräftige barocke Sandstein-Torpfosten erhalten. Das Fachwerk weitgehend komplett, die Giebelfront früher verputzt, jetzt frühbarockes Fachwerk mit Zierformen wie z. B. Rautenmuster zu erkennen. Im ersten Obergeschoss eine Lehmstuckdecke erhalten; Erbauungszeit um oder kurz nach 1700. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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