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Eingeschossiges Wohnhaus, ursprünglich mit anschließendem Stall und Scheune, letztere zu Wohnungen umgebaut. Als Typus des Kleinbauern-, Ackerbürger- oder Auszüglerhauses repräsentiert das bescheidene Gebäude die Wohnform der unteren ländlichen Bevölkerungsschicht; Entstehung nach Inschrift 1746.
Nachtrag: Der Umriss des Wohnhauses ist baulich-konstruktiv vollständig erhalten, wenn auch von nachträglicher Veränderung geprägt. Ein jüngere Scheune ergänzt das Fachwerkwohnhaus zu einem gewachsenen Streckhof. Er erfüllt in seiner Gesamtheit die Kriterien eines Kulturdenkmals im Sinne einer Sachgesamtheit gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG, und zwar aus geschichtlichen Gründen als Dokument einer Kleinbauernstelle und aus städtebaulichen Gründen als typologisch bedeutsamer Siedlungsbaustein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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