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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Sprendlingen
  • Hauptstraße 17
Rathaus
Flur: 2
Flurstück: 858/3

Verputzter Massivbau mit steilem Satteldach, Dachreiter mit Haubenlaterne und prägnanter Gestaltung der zur Hauptstraße ausgerichteten Giebelfront: über dem durch rustizierte Sandsteinverkleidung sockelartig betonten Erdgeschoss mit großem Rundbogentor auf Konsolen vorkragend ein ungewöhnlicher Erker mit Balustrade, fast über die gesamte Giebelbreite, ebenfalls aus Sandstein. Im Erker die Inschrift „Gg. Ph. Löffler und Hch. Ph. Hunkel 1910". Der hohe Giebel mit kleinem Krüppelwalm. Gesamtform und Details orientieren sich an lokalen historischen Bauformen. Proportionen und Umriss sind dem Fachwerkbau entlehnt (Seligenstadt), jedoch in andere Materialien übersetzt; Fassadensymmetrie und typische Attribute Erker und Dachreiter weisen das Rathaus aus. Die Architektur folgt dem ebenso in der benachbarten Villenkolonie Buchschlag anzutreffenden zeittypischen Trend zum Heimatstil. 1979 wurde am Rathaus eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Zerstörung der Synagoge, erbaut 1930/31 im Hof der Hauptstraße 29 und nur wenige weitere Jahre Mittelpunkt des jüdischen Gemeindelebens in Sprendlingen, angebracht. Ihre Inschrift: "Zur Erinnerung an die Synagoge der jüdischen Gemeinde in Sprendlingen. Sie stand im Hof gegenüber und wurde am 10. November 1938 von Nationalsozialisten niedergebrannt".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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