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Einfaches, weitgehend erhaltenes giebelständiges Wohnhaus des konstruktiven Typs um 1800. Mit dem Nachbargebäude Nr. 20 und der gegenüberliegenden Gruppe Rathaus/Apotheke bildet das Haus eine „historische Insel" in der während der Nachkriegszeit sehr stark veränderten Hauptstraßenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |