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Giebelständiges Wohnhaus eines Hakenhofes, früher Vertreter des konstruktiven Typs um 1800, mit regelmäßiger Anordnung der Hölzer und Krüppelwalm; Relikte der vorangegangenen Epoche sind der leichte Geschossvorsprung mit abgerundeten Füllhölzern sowie K-Streben im Giebel. Mit Nachbargebäude 5 das Bild der Hellgasse bestimmend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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