Zeichnung aus: Runkel, Sprendlingen, 1984
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Sprendlingen
  • Schulstraße 49 (bei Hellgasse 15)
Mikwe
Flur: 1
Flurstück: 433/2

Der überwölbte unterirdische Raum, heute in der Scheune des Anwesens, diente der jüdischen Gemeinde als Bad für rituelle Waschungen im Grundwasser. Eine Steintreppe, ursprünglich von einem über das Erdniveau herausragenden Backsteingewölbe überdeckt und jetzt größtenteils abgerissen, führt zu einer unteren plattenbedeckten Ebene, wo sich das Grundwasser sammelte. Eine höhergelegene, mit Backsteinen gepflasterte Ebene diente als Ablagefläche. Die Wände sind aus Bruchstein gemauert. Ein Schacht als Rauchabzug ermöglichte die Entfachung eines Feuers zu Heizzwecken. Das Alter der Anlage ist nicht exakt bestimmbar. Eine jüdische Gemeinde bestand in Sprendlingen schon im 15. Jh.; für das Bad ist eine spätere Entstehung anzunehmen, die jedoch vor Mitte des 19. Jhs. anzusetzen ist, da zu dieser Zeit eine neue, heute nicht mehr vorhandene Synagoge mit Bad errichtet wurde. Die Mikwe ist aufgrund des hohen Seltenheitswertes von besonderer wissenschaftlicher und religionsgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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