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Vom ursprünglichen Standort an der Gabelung der Hauptstraße in die Frankfurter und Offenbacher Straße auf den Friedhof versetztes Kriegerdenkmal aus Sandstein, Flammenschale auf hohem, quadratischem Podest mit Gesims auf Sockel und reich profilierter Basis. Inschrift: „Zu Ehren der im Kriege gegen die Franzosen 1870/71 gefallenen tapferen Sprendlinger Soldaten." Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |