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Fachwerkwohnhaus um 1800 mit Ladenanbau um 1900. Das Fachwerk teilweise verändert, ein früheres Zahnschnittprofil durch neue, profilierte Verschalungsbretter ersetzt. Bemerkenswert die Kombination mit dem ursprünglichen Metzgerladen. Dieser mit vorgesetzter Backsteinfassade, im Inneren die Kachelung des beginnenden 20. Jahrhunderts mit jugendstilartigen blau-weißen Blütenmotiven original erhalten; ein seltenes Beispiel für das Eindringen städtischer Bauformen in den ländlichen Bereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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