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Großvolumiger traufständiger Bau, gegenüber der Kirche den Lindenplatz beherrschend. Trotz des schmucklosen, rein konstruktiven Fachwerks repräsentative Wirkung durch hohen massiven Sockel und zweiläufige Eingangstreppe, hohe Geschosse und klare symmetrische Fassadengliederung. Das umfangreiche zugehörige Gelände des 1779/80 als Pfarrhaus errichteten Anwesens von teils neuerer Mauer umgeben, in diese eingemauert drei Sandsteintorpfosten mit geschwungenem Aufsatz. Aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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