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Geschlossene Hakenhofanlage an der wichtigen Ecke Ernst-Ludwig-Straße/ Querstraße. Außergewöhnlich die Verschneidung von Giebel und Krüppelwalm am rechtwinkligen Anschluss der Scheune an den Stall. Das Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts gut erhalten und wohl auch unter der Kunststoffverkleidung der Giebelfassade des Wohnhauses intakt, die Fensteranordnung ungestört. Der besondere Reiz der Baugruppe liegt in der Vollständigkeit und dem guten, unveränderten Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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