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Intakte Hofreite mit Bruchsteinscheune, Beginn einer giebelständigen Zeile bis zum Ende der Ernst-Ludwig-Straße. Das Wohnhaus mit krummen Streben, profiliertem Rähm und stehendem, von symmetrischen Streben abgefangenem Dachstuhl aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts einfach, aber gut erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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