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Giebelständiges Wohnhaus von überdurchschnittlicher Dimensionierung mit qualitätvollem Gefüge, damit wichtiges Element des Ortsbildes im Zusammenwirken mit Kirche und historischem Wachthaus. Das regelmäßige Fachwerk aus geraden Hölzern, mit typischer Verstrebungsfigur der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |