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Barocker Bildstock aus Sandstein, in Einzelteilen in neueres Gehäuse eingemauert. Im Sockel die Inschrift „1734 W BLUMER HAT DISER BILDSTOCK ZUR EHRE GOTTES AUFSTELLEN LASSEN", Datum der Renovierung 1968. Votivbild mit Pietà in Reliefdarstellung in die Nische des Gehäuses eingelassen. Orts- und religionsgeschichtliches Denkmal, typisch in der überwiegend katholischen Region um Seligenstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |