Krotzenburger Straße 1
Gesamtanlage
Krotzenburger Straße nach Westen
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Hainburg
Klein-Krotzenburg
  • Gesamtanlage
Kirchgasse, Krotzenburger Straße, Römerstraße

Kirchstraße

1-11

10, 12

Krotzenburger Straße

5-9, 15-39, 43

2-12, 18-22

Maingasse

4-8

Römerstraße

1-13

6, 6a

Sackgasse

2/4

Römerstraße

1-13

6, 6A

Zur Gesamtanlage gehört die überwiegende Fläche des alten Dorfkerns, in dem das Zentrum gebildet wird vom Platz zwischen Kirche und dem Winkel von Kirchgasse und Krotzenburger Straße. Um den Platz gruppieren sich die Kirche mit gotischen, barocken und dominierenden neubarocken Bauteilen, das barocke Pfarrhaus mit ehemaligen Wirtschaftsgebäuden (heute Gasthaus zum Löwen) sowie mehrere Fachwerkhäuser von im Kreis überdurchschnittlicher Qualität, an erster Stelle das Gasthaus zum weißen Roß mit wertvollem Zierfachwerk; daneben ein moderner, aufgeständerter Neubau mit Fachwerkvorblendung.

Die weiträumige Situation geht in Krotzenburger und Römerstraße über in die lange, parallel zum Main verlaufende Flucht giebelständiger, im leichten Schwung der Straße gestaffelter Wohnhäuser ehemaliger Hofreiten, deren Fachwerk zunehmend ersetzt ist durch massives Mauerwerk. An der Südseite der Krotzenburger Straße, wo die Gesamtanlage fast bis an die Fahrgasse heranreicht, kommen einige vor der Jahrhundertwende entstandene Bauten hinzu, die sich über die vorgegebenen Proportionen hinwegsetzen, so die Zweiergruppe von ehemaligem Schul- und Rathausgebäude oder der kubische Block der Schule von 1895.

In der Gesamtanlage ist die Mehrheit der Einzeldenkmäler von Klein-Krotzenburg enthalten, die neben der geschichtlichen zu deren künstlerischer Qualität beitragen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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