Barocke Grabplatten in der Mauer zum Pfarrgarten
Ansicht von Norden
Innenraum
Aufsatz des Hauptaltars
Seitenaltar mit Madonnenbildnis
Chorgewölbe
Sakramentsnische
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Hainburg
Klein-Krotzenburg
  • Kirchstraße 12
Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus
Flur: 1
Flurstück: 1154/2

Die Kirche setzt sich aus Bauteilen vier verschiedener Epochen zusammen. Ältester Teil ist der gewölbte gotische Chor einer im 30jährigen Krieg zerstörten Kirche der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts; dort Maßwerkfenster und eine 1437 datierte Sakramentsnische erhalten. Daran in der Längsachse anschließend, giebelständig zur Kirchgasse, der barocke Saalbau des Aschaffenburger Baumeisters Franz Bocorny von 1754, ein schlichter Putzbau mit Stichbogenfenstern, gequaderten Ecklisenen und Haubendachreiter. Im rechten Winkel dazu, mit langer Traufwand parallel der Kirchgasse, die neubarocke Erweiterung von 1933, zum Platz die beherrschende geschweifte Hauptfassade mit Dreiecksgiebel. In der Nische über dem Eingangsportal barocke Madonnenstatue vom alten Hauptportal. Der seitliche Glockenturm 1953 aus dem Sandstein der abgebrochenen Pfarrgartenmauer errichtet, mit offenem Glockenstuhl aus Holzfachwerk. In der Turmhalle Gedenktafeln für Kriegsgefallene.

Der Innenraum bei der letzten Renovierung 1974-76 verändert (Deckenbemalung). Der Hauptaltar aus Renaissance-Fragmenten des 16. Jahrhunderts und 1755 aus Aschaffenburg übernommenen Barockteilen zusammengesetzt, u. a. Altargemälde von M. Hennevogel. Spätgotische Holzplastiken: Muttergottes um 1500, hl. Nikolaus Anfang 16. Jahrhundert, hl. Johannes, hl. Barbara; barocke Plastiken: Hl. Rochus, Dreifaltigkeitsgruppe aus Nothgottes im Rheingau. Orgel 1763 von Johann Konrad Wehr, Marktheidenfeld, und geschnitzte Kanzel in bemerkenswert reichen Rokokoformen. Ein Grabstein mit Reliefdarstellung der Marienkrönung und Inschrift von 1715.

In der Mauer zum Pfarrgarten 6 barocke Grabplatten, am Eingang zum Kirchgarten hohe barocke Torpfosten aus Sandstein mit Quaderung und Zapfenaufsatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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