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Giebelständiges Wohnhaus, zentral im Ortsmittelpunkt und wichtig für dessen Erscheinungsbild. Niedrige Geschosse, Fachwerkkonstruktion ohne Halsriegel lokaltypisch. Ungewöhnlich die weit gespreizten, geknickten Eckstreben. Geschossüberstand und umlaufende Profilierung der Schwelle deuten auf eine Erbauung um die Mitte des 18. Jahrhunderts hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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