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Giebelständiges Doppelwohnhaus in gedrungenen Proportionen aufgrund geringer Geschosshöhen, beide Eingänge in der Mitte der hofseitigen Traufwand. Das schmucklose Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts mit einer Art unvollständiger Mannfiguren aus leicht gebogenen Streben ohne Kopfbänder im Giebel. Wichtiges Element der Fachwerkzeile gegenüber der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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