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Fachwerkwohnhaus und kleines Nebengebäude, beide giebelständig, durch Hof getrennt; Sonderform der ortsüblichen Hofanlage, hier auf breiterem und weniger tiefem Eckgrundstück. Wohnhaus mit kleinem Krüppelwalm, im Giebel holzverschindelt. Das Fachwerk beider Gebäude relativ dünn, aber weitgehend vollständig, aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, Sandsteinpfosten datiert 1775; Pergola, Vordach neu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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