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Bescheidenes giebelständiges Wohnhaus, erbaut um die Mitte des 18. Jahrhunderts, von der Ortsmitte aus gesehen eine Vervollständigung des Ortsbildes in Richtung Mainufer. Einfaches Fachwerk mit unregelmäßig gekrümmten Streben; im Kontrast dazu stark plastische Profilierung im Bereich der Obergeschossschwelle der Schauseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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