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Ähnlich dem Nachbarhaus bescheiden dimensioniertes Doppelhaus, das urwüchsige Fachwerk schmucklos bis auf zwei grob behauene Feuerböcke im Obergeschoss der Traufwand. Das Schwellenprofil der Giebelseite ist traufseits bis zum ersten Balken um die Ecke geführt. Bemessung und Lage lassen auf einen Hoftyp ohne landwirtschaftliche Hauptnutzung schließen, möglicherweise Fischerhaus. Das Gebäude markiert den Ortsrand am Mainufer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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