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Ungewöhnliches giebelständiges Wohnhaus in Ständerkonstruktion mit Kniestock und sehr niedrigen Geschossen ohne sichtbare Geschossteilung, seltener Haustyp des 18. Jahrhunderts, ein weiteres Beispiel Ober-Roden, Dockendorfstraße 7. Die Fachwerkkonstruktion sonst bei Scheunen üblich. Im rückwärtigen Bereich der Traufwand ein ehemaliger Eingang. Von der Ortsmitte aus Blickfang durch die diesseitige Freistellung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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