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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; der Bau ist zum größten Teil verputzt, sein Fachwerkgefüge aber offenbar ungestört. Die nördliche Giebelseite mit freiliegendem Fachwerk ist Teil der Fassung eines kleinen Platzes an der Einmündung der Wilhelmstraße auf den Marktplatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |