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Doppelwohnhaus, entstanden um die Mitte des 18. Jahrhunderts, hier ausnahmsweise traufständig, jedoch mit offensichtlich als Schauseite konzipierter östlicher Giebelfassade mit symmetrischen Verstrebungen, Geschossüberstand und geraden Hölzern; der Westgiebel dagegen einfach mit unregelmäßig gekrümmten Streben als Rückseite. Vermutlich früher giebelständige Lage am Ortsrand, verändert durch neue Straßenführungen bei der Ortserweiterung nach Westen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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