Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Waldkapelle von 1868 in einfachen gotisierenden Formen aus Natursteinmauerwerk mit Spitzhelm-Dachreiter und überdachtem Freialtar; davor schmiedeeiserne offene Kanzel. Ort einer seit dem 17. Jh. bestehenden Wallfahrt zur Schmerzhaften Mutter Gottes; Gnadenbild um 1620, 1736 Bau der ersten Kapelle. Am 26. Juli 1869 hielt Bischof Freiherr von Ketteler hier seine Rede zur sozialen Frage der Arbeiterbewegung. Lage im Wald südwestlich des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |