Schloßstraße und Schloß 1959
Schloßstraße
Schloßstraße 49
Schloßstraße
Schloßstraße
Kirchstraße nach Osten (Foto: M. Göddel, LfDH)
Schloßstraße und Schloß 1959
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Heusenstamm
  • Gesamtanlage
Schloßstraße/Kirchstraße/Neuer Weg

Wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage ist die Schloßgasse zwischen Frankfurter Straße und den Einmündungen von Neuem Weg und Wiesenbornweg einschließlich des wichtigen Verbindungsbaus Schloßstraße 49; dazu kommen der Pfarrhof und gegenüberliegenden Bauten in der Kirchstraße. In jüngster Zeit wurde die Gesamtanlage der bis dahin östlichen Hälfte der Altstadt um die westliche Seite erweitert. Hinzugefügt sind mit wenigen Ausnahmen alle Gebäude der Kirchstraße, südlich des Neuen Weg sowie der Borngasse. Die Hauptachse Schloßstraße zerfällt in zwei Zonen: die planmäßige barocke Platzanlage vor der Kirche St. Cäcilia und den geschlossenen Straßenraum mit der giebelständigen Reihe kleiner Wohnhäuser und ehemaliger Hofreiten. Der in den Ausmaßen bescheidene Platz zeichnet sich durch die außerordentliche Qualität der dominierenden Barockbauten von Tor und Neumann-Kirche aus; der Torbau ist sowohl Eingang zur Altstadt als auch Platzbegrenzung und optischer Endpunkt vom Schloss aus. Die Eingangswirkung ist durch die einseitige Freistellung mit angrenzendem Parkplatz allerdings beeinträchtigt. Die schlichten Gebäude von Schule und Kirchstraße 45 stellen die Symmetrie und Ausgewogenheit des Platzes her, der den Rahmen für den dominanten und aufwendigen Bau der Kirche St. Cäcilia abgibt. Der Straßenraum mit seiner regelmäßigen Reihung zweigeschossiger Fachwerkhäuser hat seine Geschlossenheit teilweise schon verloren durch abrissbedingte Baulücken, die den charakteristischen Wechsel von Giebelfronten und zur Straße hin durch Mauern abgegrenzten Höfen unterbrechen. Bemerkenswert hier die frühe und einheitliche Verblendung der Straßenfassaden durch massives Mauerwerk, wohl aus einem Bedürfnis nach Repräsentation und „städtischem" Straßenbild für die Auffahrt zum Schloss. Bei einigen Bauten hat sich dennoch gutes Fachwerk um 1700 erhalten; die Mehrzahl ist im späten 18. Jh. entstanden. Die spezifische Bedeutung der Gesamtanlage Heusenstamm liegt vor allem im städtebaulich sichtbar gewordenen Zusammenhang zwischen Residenz und Dorf, die Repräsentationsarchitektur des Herrscherhauses Schönborn hat hier auch den Ort durchdrungen und ihm eine barocke Prägung gegeben, die im Kreis einzig dasteht. Innerhalb der Gesamtanlage befand sich in der Kirchstraße 20 (frühere Eckgasse) die Synagoge Heusenstamms mit 34 Männer- und 12 Frauenplätzen als eingeschossiger Massivbau mit Satteldach. Beim Novemberpogrom 1938 mit ihren teils sehr wertvollen Ritualien schwer beschädigt, wenig später verkauft und zu einem bis heute erhaltenen Wohnhaus umgebaut.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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