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Kreuz und Sockel aus Sandstein, 18. Jahrhundert, mit neuerem Anstrich; ursprünglicher Sandsteinkorpus ersetzt durch kleinere Figur aus Gusseisen. Früher Feldkreuz außerhalb der Dorfmauer, im Gebiet des in der Gegenreformation zum Katholizismus zurückgekehrten Heusenstamm häufiges Religionsdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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