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Friedhofskreuz aus Sandstein, laut Postament-Inschrift errichtet 1817, renoviert 1925. In der Aufstellung kombiniert mit Gedenksteinen für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Relativ frühes Beispiel für die im Kreis zahlreichen Friedhofskreuze des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |