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Schlichte Baugruppe des 18. Jahrhunderts, geschlossene Hofform mit zweigeschossigem Wohnhaus und Nebengebäuden wie Scheune und Stallungen. Tor mit Rundbogendurchfahrt und eingeschossigen Anbauten, alle Gebäude mit Walmdach. Zufahrt über ehemalige Brücke mit massiver Brüstung und Radabweisern. Die Mühle grenzt an die Nordwestecke des Schlossgartens und bildet dessen baulichen Abschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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