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Reste der Ortsmauer, teilweise überbaut mit Fensterdurchbrüchen. Bruchsteinmauerwerk, in Höhe eines Geschosses oder niedriger. Im Wiesenbornweg nur geringe Reste erhalten, am Neuen Weg größeres zusammenhängendes Stück; ursprünglich auch an der Einmündung der Kirchstraße geschlossen. Ehemaliger Ortsrand westlich der Kirchstraße geradlinigen Verlauf der Parzellengrenzen noch erkennbar, östlich der Schloßstraße keine eindeutige Grenze ablesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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