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Verputzter Massivbau um 1670, möglicherweise von Johann Philipp von Schönborn nach seiner Wahl zum Erzbischof und Kurfürst von Mainz 1647 erbaut. Traufständiges, zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach und seitlicher Auslucht zum Hof; dieser geschlossen durch niedrigen Fachwerk-Scheunenanbau. Der Pfarrhof liegt unmittelbar neben dem Kirchengelände und gehört damit zum Ensemble um den Kirchplatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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