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Das alte Schulhaus, eine Stiftung der Gräfin Maria Theresia von Schönborn von 1744, diente bis 1980 als Rathaus.
Klar gegliederter, siebenachsiger Putzbau mit Walmdach, der Mittelrisalit durch Attika mit Walm hervorgehoben. Städtebaulich wichtiger Bestandteil der barocken Platzanlage, Begrenzung und Überleitung zur Schloßstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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