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Giebelständiges Wohnhaus eines Hakenhofes um 1700, ähnlich Kirchstraße 43, mit Zierformen - Negativrauten, Feuerböcke - in den Brüstungsfeldern des Obergeschosses; geschnitzte Eckpfosten. Das Erdgeschoss massiv erneuert. Das Haus bildet den Anfang der Westzeile der Schloßstraße und zeigt noch die hier charakteristische, zur Straße durch Mauer geschlossene Hofform, die den Straßenraum prägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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