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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, Rest einer Hofreite, deren Scheune zugunsten einer hier unpassenden Platzbildung entfernt wurde; rückwärtig neuer Anbau. Einfaches Fachwerk aus krummen Hölzern, durch die einseitige Freistellung auch die Traufseite optisch wirksam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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