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Offenbach, Stadt und Landkreis
Heusenstamm
  • Forst
Jüdischer Friedhof
Flur: 10
Flurstück: 3

Nördlich des Ortes im ehemals Schönborn'schen Wald gelegenes Gelände, der jüdischen Gemeinde wohl im 17. Jh. geschenkt. 1678 stellte Johann Erwein von Schönborn den Heusenstammer Juden einen Schutzbrief aus. Ein Gedenkstein am Eingang mit hebräischer und deutscher Inschrift (Dank für Spenden für den Bau der Friedhofsmauer) ist datiert 1857. Alte unleserliche Grabsteine, Inschriften der 2. Hälfte des 19. und des 20. Jhs. erkennbar. Auch Juden aus den Nachbargemeinden hier beerdigt, letzte Beerdigung 1936. Die Mauer nach Zerstörung 1938 um 1954 renoviert. Kulturdenkmal aus religionsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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