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Stein- oder Sühnekreuz des 13.-16. Jahrhunderts, typische Form mit kurzen, abgerundeten Kreuzarmen, leicht asymmetrisch, mit breiterem, zur Mittelachse versetztem Fuß, Material Rotliegendes. Standort am Ufer des Bieberbaches in Nähe des Patershäuser Hofes. Im Kreisgebiet relativ häufiges, sonst seltenes Rechtsdenkmal des Mittelalters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |